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§ 28 BetrVG Übertragung von Aufgaben auf Ausschüsse Betriebsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BetrVG&a=28
(1) Der Betriebsrat kann in Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern Ausschüsse bilden und ihnen bestimmte Aufgaben übertragen. Für die Wahl und Abberufung der Ausschussmitglieder gilt § 27 Abs. 1 Satz 3 bis 5 entsprechend. Ist ein