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§ 13 BetrVG Zeitpunkt der Betriebsratswahlen Betriebsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BetrVG&a=13
(1) Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt. Sie sind zeitgleich mit den regelmäßigen Wahlen nach § 5 Abs. 1 des Sprecherausschussgesetzes einzuleiten. (2)