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§ 27 BetrVG Betriebsausschuss Betriebsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BetrVG&a=27
(1) Hat ein Betriebsrat neun oder mehr Mitglieder, so bildet er einen Betriebsausschuss. Der Betriebsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Betriebsrats, dessen Stellvertreter und bei Betriebsräten mit 9 bis 15 Mitgliedern aus 3 weiteren