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§ 100f StPO Akustische Überwachung außerhalb von Wohnraum Strafprozeßordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=100f
(1) Auch ohne Wissen der Betroffenen darf außerhalb von Wohnungen das nichtöffentlich gesprochene Wort mit technischen Mitteln abgehört und aufgezeichnet werden, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als