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§ 100h StPO Weitere Maßnahmen außerhalb von Wohnraum Strafprozeßordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=100h
(1) Auch ohne Wissen der Betroffenen dürfen außerhalb von Wohnungen 1. Bildaufnahmen hergestellt werden, 2. sonstige besondere für Observationszwecke bestimmte technische Mittel verwendet werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts oder