1 Ergebnisse für: a59660
-
§ 8 SigV Umfang der Dokumentation Signaturverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SigV&a=8
(1) Die Dokumentation nach § 10 des Signaturgesetzes hat sich auf das Sicherheitskonzept, einschließlich aller Änderungen, die Unterlagen zur Fachkunde der im Betrieb tätigen Personen und die vertraglichen Vereinbarungen mit den