1 Ergebnisse für: a59661
-
§ 9 SigV Ausgestaltung der Deckungsvorsorge Signaturverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SigV&a=9
(1) Die Deckungsvorsorge nach § 12 des Signaturgesetzes kann erbracht werden 1. durch die Haftpflichtversicherung bei einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen