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§ 11 SigV Freiwillige Akkreditierung Signaturverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SigV&a=11
(1) Der Antrag auf Akkreditierung nach § 15 Abs. 1 des Signaturgesetzes ist schriftlich oder mittels eines mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehenen elektronischen Dokuments zu stellen. Der Antrag auf