1 Ergebnisse für: a51281
-
§ 67a PStG Personenstandsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=pstg+1957&a=67a
Wer eine kirchliche Trauung oder die religiöse Feierlichkeit einer Eheschließung vorgenommen hat, ohne daß zuvor die Verlobten vor dem Standesamt erklärt hatten, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, begeht eine Ordnungswidrigkeit,