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§ 14 TzBfG Zulässigkeit der Befristung Teilzeit- und Befristungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=TzBfG&a=14
(1) Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn 1. der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht, 2.