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§ 3 PatBeteiligungsV Anerkennung weiterer Organisationen Patientenbeteiligungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PatBeteiligungsV&a=3
Das Bundesministerium für Gesundheit kann auf Antrag weitere Organisationen, die nicht Mitglied der in § 2 Abs. 1 genannten Verbände sind, als maßgebliche Organisation auf Bundesebene anerkennen, wenn die antragstellende Organisation