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§ 613a BGB Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=613a
(1) Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Sind diese Rechte und