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§ 622 BGB Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=622
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. (2) Für eine Kündigung durch den