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§ 485 BGB Widerrufsrecht Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=485
Dem Verbraucher steht bei einem Teilzeit-Wohnrechtevertrag, einem Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt, einem Vermittlungsvertrag oder einem Tauschsystemvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu.