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§ 16 SigG Zertifikate der zuständigen Behörde Signaturgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SigG&a=16
(1) Die zuständige Behörde stellt den akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern die für ihre Tätigkeit benötigten qualifizierten Zertifikate aus. Die Vorschriften für die Vergabe und Sperrung von qualifizierten