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§ 11 SG Gehorsam Soldatengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SG&a=11
(1) Der Soldat muss seinen Vorgesetzten gehorchen. Er hat ihre Befehle nach besten Kräften vollständig, gewissenhaft und unverzüglich auszuführen. Ungehorsam liegt nicht vor, wenn ein Befehl nicht befolgt wird, der die