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§ 4 SigG Allgemeine Anforderungen Signaturgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SigG&a=4
(1) Der Betrieb eines Zertifizierungsdienstes ist im Rahmen der Gesetze genehmigungsfrei. (2) Einen Zertifizierungsdienst darf nur betreiben, wer die für den Betrieb erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde sowie eine Deckungsvorsorge nach
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§ 4 SigG Allgemeine Anforderungen Signaturgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=sigg_2001&a=4
(1) Der Betrieb eines Zertifizierungsdienstes ist im Rahmen der Gesetze genehmigungsfrei. (2) Einen Zertifizierungsdienst darf nur betreiben, wer die für den Betrieb erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde sowie eine Deckungsvorsorge nach