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§ 176b StGB Sexueller Mißbrauch von Kindern mit Todesfolge Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=176b
Verursacht der Täter durch den sexuellen Mißbrauch (§§ 176 und 176a) wenigstens leichtfertig den Tod des Kindes, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.