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§ 174b StGB Sexueller Mißbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=174b
(1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Strafverfahren oder an einem Verfahren zur Anordnung einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung oder einer behördlichen Verwahrung berufen ist, unter Mißbrauch