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§ 174a StGB Sexueller Mißbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=174a
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer gefangenen oder auf behördliche Anordnung verwahrten Person, die ihm zur Erziehung, Ausbildung, Beaufsichtigung oder Betreuung anvertraut ist, unter Mißbrauch seiner Stellung vornimmt oder an sich von der