1 Ergebnisse für: a55617
-
§ 202 SGB VII Anzeigepflicht von Ärzten bei Berufskrankheiten Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVII&a=202
Haben Ärzte oder Zahnärzte den begründeten Verdacht, daß bei Versicherten eine Berufskrankheit besteht, haben sie dies dem Unfallversicherungsträger oder der für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stelle in der