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§ 104 SGB VII Beschränkung der Haftung der Unternehmer Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) Gesetzliche
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVII&a=104
(1) Unternehmer sind den Versicherten, die für ihre Unternehmen tätig sind oder zu ihren Unternehmen in einer sonstigen die Versicherung begründenden Beziehung stehen, sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach anderen