1 Ergebnisse für: a55518
-
§ 105 SGB VII Beschränkung der Haftung anderer im Betrieb tätiger Personen Siebtes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVII&a=105
(1) Personen, die durch eine betriebliche Tätigkeit einen Versicherungsfall von Versicherten desselben Betriebs verursachen, sind diesen sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach anderen gesetzlichen Vorschriften zum Ersatz des