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§ 12 GVFG Öffentliche Schutzräume Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GVFG&a=12
(1) Das Bundesministerium des Innern kann den Träger einer unterirdischen Verkehrsanlage, die in das Programm nach § 6 Abs. 1 aufgenommen ist, auffordern, in der Verkehrsanlage öffentliche Schutzräume einzurichten, wenn der Bund die