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§ 2 GVFG Förderungsfähige Vorhaben Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GVFG&a=2
(1) Die Länder können folgende Vorhaben durch Zuwendungen aus den Finanzhilfen fördern 1. Bau oder Ausbau von a) verkehrswichtigen innerörtlichen Straßen mit Ausnahme von Anlieger- und Erschließungsstraßen b)