1 Ergebnisse für: a53061
-
§ 21a LuftVO Regelung des Flugplatzverkehrs Luftverkehrs-Ordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=LuftVO+1999&a=21a
(1) Für die Durchführung des Flugplatzverkehrs können besondere Regelungen durch die Flugsicherungsorganisation getroffen werden, wenn Flugplätze mit Flugverkehrskontrollstelle betroffen sind. In allen anderen Fällen werden die