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§ 3a BDSG Datenvermeidung und Datensparsamkeit Bundesdatenschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BDSG+24.05.2018&a=3a
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten und die Auswahl und Gestaltung von Datenverarbeitungssystemen sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen.