1 Ergebnisse für: a38523
-
§ 27 GasNEV Veröffentlichungspflichten Gasnetzentgeltverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GasNEV&a=27
(1) Betreiber von Gasversorgungsnetzen sind verpflichtet, die für ihr Netz geltenden Netzentgelte auf ihren Internetseiten zu veröffentlichen und auf Anfrage jedermann unverzüglich in Textform mitzuteilen. Werden individuelle Netzentgelte