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§ 3 BGremBG Begriffsbestimmungen Bundesgremienbesetzungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bgrembg&a=3
Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Aufsichtsgremien Aufsichts- und Verwaltungsräte sowie vergleichbare Aufsicht führende Organe ungeachtet ihrer Bezeichnung und Rechtsgrundlage, auch wenn deren Mitglieder durch Wahl bestimmt werden; 2.