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§ 26 ProdSG Marktüberwachungsmaßnahmen Produktsicherheitsgesetz
https://dejure.org/gesetze/ProdSG/26.html
(1) Die Marktüberwachungsbehörden kontrollieren anhand angemessener Stichproben auf geeignete Art und Weise und in angemessenem Umfang, ob die Produkte die Anforderungen nach Abschnitt 2 oder nach anderen Rechtsvorschriften, bei denen nach