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§ 13 FeV Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik Fahrerlaubnis-Verordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FeV&a=13
Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, dass 1. ein ärztliches Gutachten (§