1 Ergebnisse für: a169152
-
§ 11 FeV Eignung Fahrerlaubnis-Verordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FeV&a=11
(1) Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen sind insbesondere nicht erfüllt, wenn eine Erkrankung oder ein Mangel nach Anlage 4 oder 5