4 Ergebnisse für: gebrmv
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§ 1 GebrMG Gebrauchsmustergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GebrMG&a=1
(1) Als Gebrauchsmuster werden Erfindungen geschützt, die neu sind, auf einem erfinderischen Schritt beruhen und gewerblich anwendbar sind. (2) Als Gegenstand eines Gebrauchsmusters im Sinne des Absatzes 1 werden insbesondere nicht angesehen 1.
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Abzweigung (Gebrauchsmuster) – Wikipedia
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Abzweigung_(Gebrauchsmuster)
Keine Beschreibung vorhanden.
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Arbeitnehmererfindung.co.de - Ihr Arbeitnehmererfindung Shop
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Aktuelle gesetzliche Änderungen
https://www.buzer.de/z.htm
Aktuelle Änderungen In dieser Tabelle finden Sie gesetzliche Änderungen, die vor kurzem in Kraft getreten sind. Die Liste ist auf die letzten 100 Tage begrenzt. Demnächst in Kraft tretende Änderungen finden Sie im Menü unter