122 Ergebnisse für: erteilenden
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§ 11 ProdSG Befugnisse der Befugnis erteilenden Behörde Produktsicherheitsgesetz
https://dejure.org/gesetze/ProdSG/11.html
(1) Die Befugnis erteilende Behörde kann von den Konformitätsbewertungsstellen, denen sie die Befugnis zur Durchführung bestimmter Konformitätsbewertungstätigkeiten erteilt hat, die zur Erfüllung ihrer
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§ 9 ProdSG Aufgaben der Befugnis erteilenden Behörde Produktsicherheitsgesetz
https://dejure.org/gesetze/ProdSG/9.html
(1) Die Befugnis erteilende Behörde erteilt Konformitätsbewertungsstellen auf Antrag die Befugnis, bestimmte Konformitätsbewertungstätigkeiten durchzuführen. Sie ist zuständig für die Einrichtung und Durchführung
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§ 17 ProdSG Meldepflichten der notifizierten Stelle Produktsicherheitsgesetz
https://dejure.org/gesetze/ProdSG/17.html
(1) Die notifizierte Stelle meldet der Befugnis erteilenden Behörde 1. jede Verweigerung, Einschränkung, Aussetzung oder Rücknahme einer Konformitätsbescheinigung, 2. alle Umstände, die Folgen für die der notifizierten Stelle
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§ 12 ProdSG Anträge auf Notifizierung Produktsicherheitsgesetz
https://dejure.org/gesetze/ProdSG/12.html
(1) Eine Konformitätsbewertungsstelle kann bei der Befugnis erteilenden Behörde die Befugnis beantragen, als notifizierte Stelle tätig werden zu dürfen. (2) Dem Antrag nach Absatz 1 legt die Konformitätsbewertungsstelle eine
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§ 23 ProdSG GS-Stellen Produktsicherheitsgesetz
https://dejure.org/gesetze/ProdSG/23.html
(1) Eine Konformitätsbewertungsstelle kann bei der Befugnis erteilenden Behörde beantragen, als GSStelle für einen bestimmten Aufgabenbereich tätig werden zu dürfen. Das Verfahren zur Prüfung des Antrags kann nach den
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ProdSG Produktsicherheitsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ProdSG&f=1
ProdSG Produktsicherheitsgesetz
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§ 15 DeuFöV - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/deuf_v/__15.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 10 ProdSG Anforderungen an die Befugnis erteilende Behörde Produktsicherheitsgesetz
https://dejure.org/gesetze/ProdSG/10.html
(1) Die Länder haben die Befugnis erteilende Behörde so einzurichten, dass es zu keinerlei Interessenkonflikt mit den Konformitätsbewertungsstellen kommt; insbesondere darf die Befugnis erteilende Behörde weder Tätigkeiten, die
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ProdSG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
http://www.gesetze-im-internet.de/prodsg_2011/
Keine Beschreibung vorhanden.
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ProdSG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/prodsg_2011/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.