1 Ergebnisse für: a91772
-
§ 123 BGB Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=123
(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten. (2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die