1 Ergebnisse für: a91650
-
§ 19 SigG Aufsichtsmaßnahmen Signaturgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SigG&a=19
(1) Die Aufsicht über die Einhaltung dieses Gesetzes und der Rechtsverordnung nach § 24 obliegt der zuständigen Behörde; diese kann sich bei der Durchführung der Aufsicht privater Stellen bedienen. Mit der Aufnahme des Betriebes