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§ 357 StGB Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=357
(1) Ein Vorgesetzter, welcher seine Untergebenen zu einer rechtswidrigen Tat im Amt verleitet oder zu verleiten unternimmt oder eine solche rechtswidrige Tat seiner Untergebenen geschehen läßt, hat die für diese rechtswidrige Tat