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§ 25 StGB Täterschaft Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=25
(1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht. (2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).