1 Ergebnisse für: a85533

  • Thumbnail
    https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=202

    (1) Wer unbefugt 1. einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder 2. sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter



Ähnliche Suchbegriffe