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§ 187 StGB Verleumdung Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=187
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet