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§ 186 StGB Üble Nachrede Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=186
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit