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§ 183 StGB Exhibitionistische Handlungen Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=183
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die