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§ 184a StGB Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=184a
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine pornographische Schrift (§ 11 Absatz 3), die Gewalttätigkeiten oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand hat, 1. verbreitet oder der