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§ 182 StGB Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=182
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage 1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder 2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten