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§ 9 DüngMG Einrichtung eines Entschädigungsfonds Düngemittelgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=d%C3%BCngmg_1977&a=9
(1) Es wird ein Entschädigungsfonds eingerichtet. Der Entschädigungsfonds hat die durch die landbauliche Verwertung von Klärschlämmen entstehenden Schäden an Personen und Sachen sowie sich daraus ergebende Folgeschäden zu