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§ 136 SGB IX Begriff und Aufgaben der Werkstatt für behinderte Menschen Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX%2B2001&a=136
(1) Die Werkstatt für behinderte Menschen ist eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben im Sinne des Kapitels 5 des Teils 1 und zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Sie hat denjenigen behinderten Menschen, die wegen Art