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§ 10 BStatG Erhebungs- und Hilfsmerkmale Bundesstatistikgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BStatG&a=10
(1) Bundesstatistiken werden auf der Grundlage von Erhebungs- und Hilfsmerkmalen erstellt. Erhebungsmerkmale umfassen Angaben über persönliche und sachliche Verhältnisse, die zur statistischen Verwendung bestimmt sind. Hilfsmerkmale sind