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§ 38 EStG Erhebung der Lohnsteuer Einkommensteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=38
(1) Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (Lohnsteuer), soweit der Arbeitslohn von einem Arbeitgeber gezahlt wird, der 1. im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen