1 Ergebnisse für: a62241
-
§ 21 EStG Einkommensteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=21
(1) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind 1. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, insbesondere von Grundstücken, Gebäuden, Gebäudeteilen, Schiffen, die in ein Schiffsregister