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§ 20 EStG Einkommensteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=20
(1) Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören 1. Gewinnanteile (Dividenden), Ausbeuten und sonstige Bezüge aus Aktien, Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist,